Einschulung / Ummeldung

Einschulung / Schulanmeldung

Jedes Kind, das bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet, wird schulpflichtig. Das bedeutet, dass der Geburtstag Ihres Kindes vor oder am 30. September ausschlaggebend für die Schulpflicht ist. Eltern, deren Kinder im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden, erhalten ein Schreiben von der Stadt Euskirchen mit der Aufforderung, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit dem Sekretariat unserer Schule, sobald Sie das offizielle Schreiben der Stadt Euskirchen erhalten haben. Eine Terminvereinbarung per E-Mail ist leider nicht möglich.

Was Sie zum Anmeldetermin mitbringen sollten:

  • Ihr Kind
  • Die Geburtsurkunde Ihres Kindes
  • Falls erforderlich, eine Sorgerechtsbescheinigung
  • Das Schreiben der Stadt Euskirchen

Die Anmeldung erfolgt durch die Sekretärin, die die persönlichen Daten aufnimmt. Anschließend lernt der Schulleiter, die stellvertretende Schulleitung oder eine Lehrkraft Ihr Kind kennen. In spielerischer Form werden die Fähigkeiten in den Bereichen Wahrnehmung, Fein- und Grobmotorik, Sprachentwicklung und mathematische Vorkenntnisse überprüft.

Anmeldetermine für das Schuljahr 2025/2026:

  • Montag, 07.10.2024, 8:45 – 13:45 Uhr
  • Mittwoch, 09.10.2024, 8:45 – 13:45 Uhr
  • Freitag, 11.10.2024, 8:45 – 12:45 Uhr
  • Montag, 28.10.2024, 8:45 – 13:45 Uhr
  • Mittwoch, 30.10.2024, 8:45 – 13:45 Uhr

Schuleingangsuntersuchung

Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt die Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt Euskirchen. Sie werden schriftlich über den Termin informiert. Bei dieser Untersuchung wird überprüft, ob gesundheitliche oder entwicklungsbedingte Gründe gegen den Schulbesuch sprechen oder ob besondere Fördermaßnahmen erforderlich sind. Das Gesundheitsamt spricht eine Empfehlung aus.

Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme Ihres Kindes in die Grundschule trifft der Schulleiter, basierend auf den Ergebnissen der Schuleingangsuntersuchung. Nach den Osterferien erhalten Sie den Aufnahmebescheid.

Kann-/Antragskinder

Jüngere Kinder, die am 1. Oktober oder später geboren wurden und in ihrer Lernentwicklung bereits weit fortgeschritten sind, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. Wenn Sie als Eltern wünschen, dass Ihr Kind vorzeitig eingeschult wird, richten Sie bitte einen formlosen Antrag an die Schulleitung.

Der Schulleiter wird nach einem ausführlichen Beratungsgespräch mit Ihnen und dem Kennenlernen Ihres Kindes über die Aufnahme entscheiden. Dabei wird auch das schulärztliche Gutachten berücksichtigt. Eine vorzeitige Einschulung ist nur dann sinnvoll, wenn zu erwarten ist, dass Ihr Kind erfolgreich und mit Freude bereits zu diesem frühen Zeitpunkt am Unterricht teilnehmen kann.

Wir legen großen Wert darauf, dass jedes Kind zur richtigen Zeit eingeschult wird, um eine positive und förderliche Schulerfahrung zu gewährleisten.

Weitere Informationen zur Einschulung an der GGS Kuchenheim finden Sie hier.

Allgemeine Informationen zur Grundschule in NRW finden Sie hier

Ummeldung während des Schuljahres

Wenn Sie Ihr Kind aufgrund eines Wohnortwechsels oder aus anderen Gründen während des Schuljahres an unserer Schule anmelden möchten, bitten wir Sie, einen Termin über das Sekretariat zu vereinbaren. Es wäre schön, wenn Ihr Kind zu diesem Termin mitkommen könnte. Bitte bringen Sie zur Ummeldung folgende Unterlagen mit:

– Geburtsurkunde

– Einen Ausweis

– Wenn möglich, die Zeugnisse der vorherigen Schule

Ummeldungen von Kindern, die bereits eine andere Grundschule in Euskirchen besuchen, sind während des laufenden Schuljahres nur in Absprache mit der Schulleitung der abgebenden sowie der aufnehmenden Grundschule möglich.

Wir freuen uns, Sie und Ihr Kind bei uns begrüßen zu dürfen!

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